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Was passiert nach Ablauf der Liegezeit mit dem Grabstein?

Jeder, der für die Grabstätte eines Familienmitgliedes verantwortlich ist, wird nach einer Weile mit einer sehr irdischen Seite der „ewigen Ruhe“ konfrontiert: Nach Ablauf der Liegezeit, die je nach Friedhofssatzung und Art des Grabes zwischen zehn bis 30 Jahren beträgt, muss ein Grab abgeräumt werden, sofern die Pacht nicht verlängert wird. Für die Hinterbliebenen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, was mit dem Grabstein geschehen soll, der nun ebenfalls entfernt werden muss. In diesem Artikel erfahren Sie, was nach Ablauf des Nutzungsrechts mit einem Grabstein geschehen kann.

Wenn die Liegezeit endet, muss der Grabstein entfernt werden
Nach Ablauf der Liegezeit werden Sie in der Regel auf dem Grabstein einen Aufkleber der Friedhofsverwaltung vorfinden, auf dem der Zeitpunkt für die Abräumung angezeigt wird. Außerdem benachrichtigt die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten vom Ablauf der Ruhezeit. So können Sie das Datum praktisch nicht verpassen.

Der Rückbau der Grabstelle kann eine herausfordernde Angelegenheit sein, da nach Abschluss der Arbeiten eine saubere Fläche entstehen muss, in die z. B. wieder Rasen eingesät werden kann. Daher empfiehlt es sich, die Räumung der Friedhofsverwaltung zu überlassen oder einen Fachbetrieb zu beauftragen. Die Friedhofsverwaltung gibt Ihnen die Namen der Fachbetriebe, welche für die gewerblichen Tätigkeiten auf Ihrem Friedhof zugelassen sind. Bitte beachten Sie, dass nicht nur der Grabstein und alle zur Grabstätte gehörenden Teile wie Grabplatte, Einfassungen und Bepflanzungen entfernt werden müssen. Auch das Fundament des Grabsteins muss ausgebaut werden! Das ist nur dann nicht nötig, wenn das Fundament von der Gemeinde eingebracht wurde. Im Anschluss an den Ab- und Ausbau muss die Grabfläche neu verfüllt und gegebenenfalls angesät werden.

Um die Entsorgung von Grabsteinen kümmern sich beispielsweise Steinmetzbetriebe. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, was mit dem Grabstein geschehen soll, bei den Nutzungsberechtigten, da der Grabstein zu ihrem Eigentum gehört. Wenn Sie jedoch die Gemeinde mit der Räumung des Grabes beauftragen, geht das Recht am Grabstein an diese über.

Weiterverwendung im Straßenbau oder als Andenken im eigenen Garten

Grabsteine, die von der Friedhofsverwaltung oder von einem Unternehmen entsorgt werden, werden meist einem praktischen Verwendungszweck zugeführt. Sie werden geschreddert und im Straßenschutt z. B. für den Autobahnbau verwendet oder dienen als Beimengungen für Straßenbeläge. Mancherorts finden zerkleinerte Grabsteine Verwendung in Mauerungen in Parks oder auch als Material für die Herstellung von Skulpturen.

Wenn Sie sich entscheiden, den Grabstein zu behalten, sind unterschiedliche Verwendungen denkbar:

Sie können den Grabstein für eine neue Bestattung für einen Familienangehörigen weiter verwenden und ihn z. B. von einem Doppel- auf ein Urnengrab umarbeiten lassen. Dafür wird der Grabstein in der Regel abgeschliffen und dann neu beschriftet. Bei der Wiederverwendung von Grabsteinen können jedoch einige Probleme entstehen, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:

Prüfen Sie, ob der Grabstein nach dem Abschleifen wirklich noch die erforderliche Stärke aufweisen würde, um u. a. seine Standsicherheit zu gewährleisten. Das ist insbesondere dann nicht selbstverständlich, wenn der Grabstein eine tief eingeprägte Schrift oder Bohrungen besitzt. Für die Maße von Grabsteinen gibt es genaue Vorschriften des Friedhofsamtes.

Bevor Sie sich für eine Weiterverwendung entscheiden, sollten Sie sichergehen, dass erforderliche Neuteile wie Einfassungen und Abdeckplatten noch erhältlich sind. Möglicherweise wird der Steinbruch, aus dem der Grabstein stammt, schon längst nicht mehr betrieben.

Auf manchen Friedhöfen werden für jeden neu aufgestellten Grabstein bestimmte Zertifikate gefordert, u. a. ein Nachweis darüber, dass der Herstellungsprozess frei von Kinderarbeit ist. Da viele wiederzuverwendende Grabsteine älter sind als 20 Jahre, liegen diese Zertifikate oft nicht vor.

Ein Grabstein kann auch gedreht und auf der Rückseite beschriftet werden. Ob diese Möglichkeit tatsächlich umsetzbar ist, hängt von der Steinform und der Oberflächenbearbeitung ab. Eine weitere Möglichkeit ist das Anbringen einer Schriftplatte auf der vorhandenen Inschrift.

Zum weiteren Andenken an Ihren Verwandten können Sie den Grabstein auch im eigenen Garten aufstellen. Besonders bei individuell gestalteten Grabsteinen mit Skulpturen kann dies reizvoll sein. Der Grabstein lässt sich mit entsprechenden Pflanzungen und Gestaltungen wundervoll in das Ambiente des eigenen Gartens einbinden und kann so noch lange Zeit an den Verstorbenen erinnern.

Wenn Sie eher einen praktischen Nutzen anstreben, könnten Sie in Betracht ziehen, den Grabstein zu einer hübschen Naturstein-Tischplatte umarbeiten zu lassen, die in Ihrem Heim ein echter Blickfang sein kann. Grabsteinplatten können sich dafür besonders gut eignen. Natürlich bringt eine solche Umarbeitung genauso wie die Umarbeitung für ein neues Grab bestimmte Kosten mit sich, über die Sie sich vorher eingehend informieren sollten.

Egal, wie Sie sich entscheiden – Informieren Sie sich früh über die auf dem jeweiligen Friedhof geltenden Ruhezeiten und über die Umsetzbarkeit der von Ihnen angestrebten Lösung, da z. B. die Wiederverwendung eines Grabsteins ganz bestimmten Kriterien und Standards unterliegt. Wenn eine Wiederverwendung oder sonstige Verwendung im privaten Bereich zu kompliziert oder zu kostenaufwändig ist, sollten Sie eventuell überlegen, die Gemeinde oder einen Fachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen.

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